Fondazione Alexander Langer Stiftung ETS
Bindergasse 5, 39100 Bozen (BZ), Italien

Mitgliederkampagne 2026

Gemeinsam für eine gerechtere, grünere und menschlichere Zukunft.

Wir suchen nicht nur Spender, sondern Weggefährtinnen und Weggefährten.

Die Alexander Langer Stiftung lebt durch Menschen, die davon überzeugt sind, dass das interethnische Zusammenleben, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung unseres Planeten die Prioritäten unserer Zeit sind. „Freund/in der Stiftung“ zu werden bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu werden, die das Erbe von Alex bewahrt und es in konkrete Projekte umsetzt.

Warum heute beitreten?

  • Du unterstützt die Pflege der Archive und die Verbreitung von Langers Denken.
  • Du wirst in die Entscheidungen der Stiftung mit einbezogen.
  • Du erhältst exklusive Updates zu unseren Initiativen und zum Internationalen Alexander-Langer-Preis.

Die Beiträge für 2026:

  • Freund/in der Stiftung: 25 Euro.
  • Förderer/Förderin der Stiftung: 100 Euro.

„Freunde der Stiftung sind jene, die zur Entwicklung und zum Leben dieses Projekts beitragen.“ (Aus der Satzung)

Bist du bereits Mitglied? Erneuere deine Unterstützung einfach per Überweisung mit dem Verwendungszweck „Freund/Freundin der Stiftung 2026": 

IBAN: IT91S0604511613000000555000

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INTERNE REGELUNG

Freundinnen und Freunde der Stiftung

Prämisse

Freundin/Freund der Alexander Langer Stiftung ETS zu sein bedeutet, deren Werte und Vision zu teilen, aktiv an ihren Initiativen teilzunehmen und zu ihrer Konzeption und Organisation beizutragen, indem man die Vision und die grundlegenden Werte der Stiftung fördert und verbreitet.

Diese Regelung tritt ab dem 18. Februar 2025 in Kraft und enthält die notwendigen Anforderungen für die Aufnahme in das Verzeichnis der Freunde/Freundinnen, die Rechte, Pflichten und Teilnahmemodalitäten der Freunde und Freundinnen am Leben und an der Tätigkeit der Stiftung, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Versammlung der Freunde und Freundinnen eines der Organe der Stiftung ist.

 

Art. 1 – Definition

Gemäß Art. 13 der Stiftungssatzung sind Freunde/Freundinnen die Privatpersonen, Körperschaften und Vereinigungen, öffentliche und private Institute, die zur Vermögenssteigerung beitragen. Insbesondere:
• diejenigen, die mit ihrer einmaligen Spende zur Anfangssammlung der Stiftung beigetragen haben
• diejenigen, die zur Vermögenssteigerung der Stiftung beitragen
• diejenigen, die durch besonders bedeutsame Mitarbeit oder durch die Übertragung materieller oder immaterieller Güter zur Entwicklung der Stiftung beigetragen haben oder beitragen und vom Verwaltungsrat (nachfolgend VR) zum Freund/zur Freundin erklärt wurden.

 

Art. 2 – Beitrittsantrag und Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme als Freund/Freundin der Stiftung ist erforderlich:
• Volljährigkeit
• Einreichung eines Beitrittsantrags, in dem die Regelungen und die Stiftungssatzung sowie die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet werden; das vom VR verfasste und genehmigte Antragsformular ist integraler Bestandteil dieser Regelung und von der Website der Stiftung herunterladbar.

Die Entscheidung über die Annahme des Beitrittsantrags wird vom VR mit einem Beschluss mit absoluter Mehrheit gefasst. Die in der ersten verfügbaren VR-Sitzung getroffene Entscheidung muss dem/der Antragsteller/in innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beschlusses mitgeteilt werden. Die Qualifikation als Freund/Freundin tritt am Tag nach der Geldüberweisung des vom VR für das Jahr der Antragstellung festgelegten Beitrags in Kraft. Die entsprechenden Protokolle über die Aufnahme oder Ablehnung müssen am Sitz der Stiftung aufbewahrt werden.

 

Art. 3 – Beitragshöhe – Jahresbeitrag

Jedes Jahr bestätigt oder ändert der VR in der Sitzung zur Genehmigung des Haushaltsvoranschlags die Höhe des Beitrags, der für den Erwerb der Qualifikation als Freund/Freundin der Stiftung erforderlich ist.

Der Betrag des zu entrichtenden Beitrags wird jährlich vom VR bis zum 31. Dezember festgelegt, gilt für das Folgejahr und wird auf der Website der Stiftung veröffentlicht.

Der Jahresbeitrag muss bis zum 31. März und auf jeden Fall vor dem Datum der Einberufung der jährlichen Versammlung der Freunde und Freundinnen der Stiftung eingezahlt werden. Wer die Aufnahme im Laufe des Jahres beantragt, muss den Beitrag innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung über die erfolgte Aufnahme als Freund/Freundin einzahlen.

Freunde/Freundinnen, die mit der Zahlung des Jahresbeitrags nicht in Ordnung sind, können an der Versammlung gemäß Art. 6 teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Der Beitrag muss per Überweisung auf das Konto der Stiftung oder auf andere nachvollziehbare Weise eingezahlt werden.

 

Art. 4 – Verzeichnis der Freunde und Freundinnen der Stiftung

Die Personen oder Körperschaften oder Vereinigungen, denen die Qualifikation als Freund/Freundin der Stiftung anerkannt wurde, werden in ein entsprechendes Verzeichnis der Freunde und Freundinnen eingetragen, das am Sitz der Stiftung aufbewahrt wird. Das Verzeichnis enthält den Titel, mit dem man Freund/Freundin geworden ist, und die eingezahlten Beiträge. Es sammelt außerdem die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Art. 5 – Versammlung der Freunde und Freundinnen der Stiftung

Die Freunde und Freundinnen, die ordnungsgemäß in das Verzeichnis gemäß dem vorherigen Artikel eingetragen sind, haben das Recht, an der Versammlung der Freunde und Freundinnen teilzunehmen, die gemäß Art. 14 der Satzung mindestens einmal jährlich vom/von der Präsidenten/Präsidentin einberufen und geleitet wird. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vorher und im Falle der Erneuerung des VR mindestens drei Monate vor dessen natürlichem Ablauf erfolgen.

Gemäß der geltenden Satzung ist die Versammlung der Freunde und Freundinnen ein Organ der Stiftung, das unverbindliche Stellungnahmen zu den Programmen der Stiftung, zu den Regelungen für die Vergabe von Preisen und Stipendien, zur Ernennung und Abberufung des Wissenschafts- und Garantieausschusses und anderer Ausschüsse abgeben kann. Sie kann außerdem Stellungnahmen, immer unverbindlich, zur Aufnahme in das Verzeichnis der Freunde und Freundinnen und das der Förderer/Fördererinnen sowie zur Auflösung der Stiftung abgeben.

Die Versammlung kann schließlich zwei Vertreter in den VR der Stiftung wählen, jedoch ohne Stimmrecht.

Sie ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer gültig konstituiert und ihre Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Die Protokolle müssen im Buch der Versammlungen und Beschlüsse der Versammlung aufbewahrt werden.

 

 Art. 6 – Verlust der Qualifikation als Freund/Freundin

Die Freunde und Freundinnen der Stiftung verlieren den Titel durch freiwilligen Rücktritt, Nichtzahlung des vom VR festgelegten Jahresbeitrags, Tod, Verhalten entgegen den satzungsmäßigen Normen oder den Regelungen der Stiftung, aber vor allem durch Verhalten im Widerspruch zu den Zielen der Stiftung.

Die Freunde und Freundinnen können jederzeit von der Stiftung zurücktreten, indem sie dies dem Präsidium der Stiftung mitteilen. Der VR nimmt die Gründe zur Kenntnis, die zum Verlust der Qualifikation führen, und beschließt entsprechend.

17. OKTOBER 2026

Versammlung der Freundinnen und Freunde der Langer Stiftung

Ein Vormittag, um sich zu begegnen, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam nach vorne zu schauen: Was bewegt die Stiftung? Woran arbeiten wir gerade? Welche Ideen und Projekte möchten wir in Zukunft auf den Weg bringen?
 

Die Versammlung bietet Raum, die Arbeit der Stiftung kennenzulernen, sich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsam Ideen, Energie und Perspektiven zu entwickeln.

Wer nicht nach Bozen kommen kann, hat die Möglichkeit, online teilzunehmen.

Im Anschluss ist ein gemeinsames Mittagessen geplant, um weiter ins Gespräch zu kommen. Die Kosten für das Essen trägt jede:r selbst; um die Reservierung kümmern wir uns.

Die offizielle Einladung zur Versammlung mit Tagesordnung, Informationen zur Teilnahme und den Details zur Anmeldung für das Mittagessen schicken wir den Freund:innen der Stiftung in Kürze zu.

Bist du noch kein:e Freund:in der Stiftung, möchtest aber gerne dabei sein und die Stiftung kennenlernen? Dann schreib uns gerne an: info@alexanderlanger.net

 

17. Oktober | 10.30 – 13 Uhr

Kolpinghaus Bozen – Josefsaal

Adolph-Kolping-Straße 3, 39100 Bozen

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