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Zur Lage in der kurdischen Schutzzone im Nordirak

13.3.1995, ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B4-0470/95
mit Antrag auf Einbeziehung in die Debatte über aktuelle, dringliche und wichtige Fragen eingereicht gemäß Artikel 47 der Geschäftsordnung von den Abgeordneten ROTH, LANGER und AELVOET im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament zur Lage in der kurdischen Schutzzone im Nordirak

Das Europäische Parlament,

A. schockiert über die Explosion einer Autobombe in der nordirakischen Stadt Sacho, bei der über 70 Menschen getötet und über 200 verletzt wurden,

B. in großem Bedauern darüber, daß seit dem Abzug der irakischen Truppen im Oktober 1991 in der kurdischen Schutzzone Hunderte von Menschen getötet wurden, und zwar durch die anhaltenden Auseinandersetzungen insbesondere zwischen der Demokratischen Partei Kurdistans (DPK) und der Patriotischen Union Kurdistans (PUK), wodurch das ganze Selbstverwaltungsprojekt der Kurden gefährdet ist,

C. in Anbetracht des Ende Februar veröffentlichten Berichts von Amnesty International, der die DPK, die PUK und die Islamische Bewegung in Irakisch Kurdistan (IMIK) für erhebliche Menschenrechtsverstöße, Morde, Folterungen und Entführungen an ihren jeweiligen Gegnern verantwortlich macht, die Gewährung von Schutz und Straffreiheit für die Täter sowie die Verfolgung und Ermordung derjenigen, die den Tathintergrund aufzuhellen versuchen,

D. in Anbetracht der Tatsache, daß A.I. auch die Autonomiebehörden der Folter und der Verhängung der Todesstrafe selbst für z.T. minimale kriminelle Delikte beschuldigt,

E. unter Hinweis auf die jüngsten Berichte von Angriffen irakischer Truppen auf kurdisches Gebiet,

F. unter Hinweis darauf, daß sich das Massaker von Halabscha vom 16. März 1988 zum siebten Mal jährt,

1. fordert alle kurdischen Parteien auf, ihre militärischen Auseinandersetzungen umgehend einzustellen und die Grundprinzipien von Demokratie und Menschenrechten einzuhalten;

2. fordert die kurdischen Parteien umgehend auf, die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, um die Grundversorgung der Bevölkerung nicht weiter zu gefährden;

3. verurteilt aufs schärfste den Bombenanschlag von Sacho und bringt sein Mitgefühl für die Opfer und ihre Angehörigen zum Ausdruck;

4. fordert die sofortige Einstellung aller irakischen Übergriffe jenseits des 36. Breitengrades;

5. fordert die irakische Regierung auf, die Autonomie der kurdischen Bevölkerung zu respektieren und alle Aktivitäten und Kriegshandlungen einzustellen, die die Autonomie destabilisieren;

6. fordert die Staaten, die die Respektierung der Schutzzone bewachen, auf, die kurdischen Parteien zur Einhaltung der Menschenrechte und der demokratischen Spielregeln der Selbstbestimmung sowie zur Einstellung aller Kriegshandlungen zu veranlassen;

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf eine friedliche Lösung der anhaltenden Konflikte im Irak hinzuwirken und durch die notwendige politische und ökonomische Unterstützung zu einem dauerhaften Frieden beizutragen;

8. beauftragt seinen zuständigen Ausschuß und den Präsidenten, eine Ad-hoc-Delegation zu bilden und zu überprüfen, inwiefern seine Delegation einen Vermittlungsauftrag zwischen den kurdischen Parteien wahrnehmen kann,

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung und den Vertretern der kurdischen Bevölkerung im Irak zu übermitteln.
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