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Chronik eines angekündigten Todes Oder: Wie die Nicht-Aufnahme wiederum getötet hat

9.10.2017, SOS Bozen, ASGI, Antenne Migranti

Die Familie A.H., bestehend aus den Eltern sowie 4 Kindern, von denen einer, Adan, an Muskeldystrophie leidet und im Rollstuhl sitzt, war aus der Stadt Kirkuk (ca. 250 km von Baghdad entfernt) geflohen und im Dezember 2015 in Schweden angekommen.

Nach fast zwei Jahren Wartezeit fand im Februar 2017 die Befragung zu ihrem Antrag auf internationalen Schutz statt. Im September erhielt die Familie die Antwort: negativ.

Aufgrund der negativen Entscheidung über den internationalen Schutz in Schweden, der drohenden Ausweisung und erzwungenen Rückführung in den Irak – sofern sie nicht eingewilligt hätte, das Land freiwillig zu verlassen – beschließt die Familie, Schweden zu verlassen. Nach einer langen Zugreise kommt die Familie am 1. Oktober 2017 in Bozen an und verbringt die Nacht im Freien unter einer Brücke der Stadt.

Am Montag, 2. Oktober, sucht die Familie die Flüchtlingsberatung der Caritas auf und anschließend die humanitäre Hilfsdienststelle des Vereins Volontarius. Erst am Nachmittag von MitarbeiterInnen von Volontarius auf die Quästur begleitet, erhält sie für den darauf folgenden Tag das Ticket für einen Termin, da die Quästur am Nachmittag geschlossen hat.

Die Dienststelle für soziale Integration hat eine Übernahme der Familie seitens ihrer Einrichtung immer abgelehnt.

Die Familie wird daraufhin ins Krankenhaus gebracht, da Adan Probleme mit der Atmung hat sowie Schmerzen am ganzen Körper. Die gesamte Familie verbringt die Nacht im Krankenhaus und schläft dort auf gut Glück an Orten im Inneren des Krankenhauskomplexes.

Am Dienstag, 3. Oktober machen sich der Vater und drei der Söhne in die Quästur auf, um ihren Willen zu bekunden, internationalen Schutz zu beantragen, während die Mutter bei Adan im Krankenhaus bleibt, wo er noch immer unter Beobachtung ist.

Die Flüchtlingsberatung hat sowohl schriftlich als auch mündlich die zuständigen Institutionen (Dienststelle für soziale Integration, Regierungskommissariat, Provinz) eindringlich auf die Situation der Familie aufmerksam gemacht. Sie erhielt von diesen die Antwort, dass der Familie aufgrund des Rundschreibens Critelli keine Aufnahme zustehe.

Der kleine Adan sowie seine drei Brüder im Alter von 6, 10 und 12 Jahren, sind als besonders schutzbedürftige Personen zu betrachten, deren Übernahme und Aufnahme klar und unmissverständlich durch die staatliche Gesetzgebung geregelt ist.

Die Nacht vom Dienstag auf Mittwoch hat ein Teil der Familie, der Vater sowie die drei Kinder, im Gasthaus übernachten können, dank der Aktivierung des Vereins SOS Bozen, der die Kosten für das Zimmer übernommen hat. Adan hat die Nacht gemeinsam mit der Mutter im Krankenhaus verbracht.

Am Nachmittag des darauffolgenden Tages, Mittwoch, 4. Oktober, wird der kleine Adan von einem Pädiater untersucht, der sowohl der Mutter als auch der Freiwilligen von SOS Bozen versichert, dass

keine Herzprobleme vorlägen und das Herz gut funktioniere. Daraufhin wird Adan aus dem Krankenhaus entlassen. Der Pädiater will Adan zwar noch für einige Tage im Krankenhaus behalten, doch nach einer Diskussion mit dem Primar wird die Entlassung entschieden.

Die Familie verbringt den Rest dieses Tages, genauso wie die vorhergehenden und auch die darauf folgenden, im Bahnhofspark, ohne jegliche Unterstützung und Information, außer jener, die ihr von den Freiwilligen der Vereinigungen der Zivilgesellschaft zuteil werden.

Dank des Einsatzes von SOS Bozen und anderer kooperierender Gemeinschaften (Die Grünen, Islamische Gemeinschaft von Trient und Bozen, Antenne Migranti, Antifa Bolzano) und der Solidarität von Einzelpersonen kann der Familie für Mittwoch eine weitere Nacht im Gasthaus bezahlt werden. Da es allerdings im Gasthaus keine Zimmer gibt, die mit Lift erreichbar sind, was aber Voraussetzung für den Transport von Adan ist, schläft nur ein Teil der Familie im Gasthaus (die Mutter und 3 Kinder), wohingegen der Vater mit Adan auf dem Boden im Saal einer Einrichtung schläft, die als Jugendzentrum benutzt wird und für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.

Den gesamten Donnerstag, 5. Oktober, verbringt die Familie wiederum im Bahnhofspark.

Die Nacht muss die gesamte Familie auf dem Boden verbringen, in den Räumlichkeiten der lokalen Evangelischen Kirche, der einzigen Kirche, die ihre Tore öffnet, zumal im Gasthaus keine Zimmer frei sind, schon gar nicht Zimmer mit Liftzugang.

Es werden alle kirchlichen Einrichtungen der Landeshauptstadt und der umliegenden Gemeinden kontaktiert, sowohl Kirchen als auch Klöster, aber keine von ihnen zeigt sich bereit, die Familie zeitweilig aufzunehmen.

Am Nachmittag des Freitag, 6. Oktober, kann die Familie im Ausnahmeweg den Antrag auf internationalen Schutz stellen und formalisieren, indem der Termin, der ihr erst für den 11. November gegeben worden wäre, vorgezogen wird. Die formale Antragstellung auf internationalen Schutz erfolgt in Anwesenheit eines Sprach- und Kulturmediators; zur gegenseitigen Verständigung wird auch der 12jährige Sohn herangezogen, der ein wenig Englisch spricht.

Daraufhin macht sich die Familie auf den Weg zur Caritas-Mensa, wobei Adan wegen einer architektonischen Barriere aus dem Rollstuhl fällt und zwecks Wiederbelebung ins Krankenhaus eingeliefert wird. Aus dem Arztbefund geht hervor, dass sich eine Infektion entwickelt hatte.

Adan und die Mutter verbringen die Nacht im Krankenhaus, während die anderen Familienmitglieder, wiederum dank der Solidarität der oben genannten Gruppen, im Gasthaus schlafen können.

Am Samstag, 7. Oktober, wird Adan von der Intensivstation auf die Kinderchirurgie verlegt. Er ist unter Morphin gesetzt und nur halb bei Bewusstsein, hat beide Beine von der Leiste bis zu den Fußknöcheln eingegipst. Er hat kein hohes Fieber und der Zustand erscheint einigermaßen stabil. Mit Hilfe der anderen Söhne, die als Sprachmediatoren eingesetzt werden, das heißt, in völliger Abwesenheit jenes Dienstes, den eine Krankenhauseinrichtung anbieten müsste, informiert sich der Pädiater bei der Mutter über die Therapie und die Medizinen, die in Schweden verordnet worden waren.

Der post-operative Zustand scheint zwar einigermaßen stabil, dennoch, es war eine Infektion festgestellt worden und daher sind die mikrobiologischen Analysen am Laufen, die die virale oder bakterielle Ursache der Infektion klären sollen.

Um 21 Uhr steigt Adans Körpertemperatur an.

Um 2 Uhr nachts verstirbt Adan. Aufgrund des massiven Fieberanstiegs wird das Kind erneut auf die Intensivstation verlegt. Dort füllen sich seine Lungen mit Blut, Adan beginnt Blut zu spucken und kann schließlich nicht mehr atmen, worauf es zum Herzstillstand kommt.

Mittels eines Sprach- und Kulturmediators ersucht das Krankenhaus die Familie um Durchführung einer Autopsie, die die

Ursachen der Herzschwäche feststellen sowie klären soll, ob diese durch die bereits bekannten Pathologien mitverursacht worden sein könnte. Die Familie willigt ein.

Wir können nicht wissen, ob Adan heute noch leben würde, wenn Länder wie Schweden oder Italien entschieden hätten, die internationalen Konventionen und die gesetzlichen Normen in Bezug auf Minderjährige einzuhalten.

Die Verantwortlichkeiten dieses tragischen Ereignisses sind alle noch zu klären. Im Moment wissen wir nur, dass die Familie immer noch allein ist und, leider, eine unauflösliche Verbindung mit dieser Stadt haben wird, in der sie einen Sohn verloren hat.

SOS Bozen: 3339566666

ASGI Referent in Bozen: 3280741352

Antenne Migranti: 3738687839; 3403541178

 

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